Organe der ADG

Gremien

Die Akademie Deutscher Genossenschaften e. V. (ADG) ist ein eingetragener Verein und ist rechtlich verpflichtet, Organe wie den Vorstand und die Mitgliederversammlung zu stellen.

Der Vorstand der Akademie Deutscher Genossenschaften, Vorstandsvorsitzender Boris Nannt und Vorstandsmitglied Peter Rausch, leiten die Akademie und führen deren Geschäfte in eigener Verantwortung nach Maßgabe der Satzung und unter Berücksichtigung der Beschlüsse der übrigen Organe der ADG.

Die gemeinschaftliche Willensbildung der Mitglieder der ADG erfolgt in der Mitgliederversammlung des Vereins. Jährlich findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Der Vorstand kann, wenn wichtige Gründe vorliegen, eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Die Mitgliederversammlung wählt die Mitglieder des Aufsichtsrates. 

Dem Aufsichtsrat werden u.a. die Überwachung der Tätigkeit des Vorstands, die Bestellung von Vorstandsmitgliedern und deren Abberufung oder auch die Genehmigung des Jahresvoranschlages als Aufgaben übertragen.